Pressemitteilung

Wahlprüfsteine stellen Parteien auf die Probe

Das Plenum des 11. Nachsorgekongresses (zum Download auf das Bild klicken)

Nachsorgekongress verabschiedet Fragenkatalog zu Problemen bei Versorgung, Teilhabe und Inklusion nach Schädelhirnverletzungen zur Bundestagswahl 2017.

Der Nachsorgekongress der Arbeitsgemeinschaft „Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzungen“ (AG Teilhabe) hat Anfang März im Rahmen seiner zweitägigen Tagung Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017 verabschiedet. Der Fragenkatalog wurde den politischen Parteien in der letzten Woche zugesandt. Rückmeldungen werden von der Arbeitsgemeinschaft nach dem 30. Juni zur Meinungsbildung und Diskussion auf www.nachsorgekongress.de veröffentlicht.

Der Fragenkatalog weist auf die drängenden Probleme von Menschen mit erworbener Hirnschädigung (MeH) bei der Versorgung, Teilhabe und Inklusion hin. Die Wahlprüfsteine bestehen aus 24 Fragen zu 5 Themenbereichen. Dazu zählen unter anderem Fragen zur Feststellung der Leistungsbedarfe, der Fallbegleitung sowie zu regionalen Angeboten und Strukturen bei der Versorgung hirnverletzter Menschen.

Die AG Teilhabe ist ein Zusammenschluss von Selbsthilfeorganisationen und Fachverbänden unter Schirmherrschaft der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung. Ihre Arbeit dient der Unterstützung von Menschen mit erworbenem Hirnschaden jeden Alters. Viele der Betroffenen bedürfen wegen der Folgen der Hirnschädigung und der spezifischen Einschränkungen im Erleben, Denken und Handeln oft lebenslanger Hilfe und besonderer Förderung.

Trotz Verabschiedung des Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetzes, der Pflegestärkungsgesetze und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zeigt sich, dass nicht alle für die Menschen mit erworbener Hirnschädigung relevanten Probleme und Benachteiligungen gelöst sind. Beispielsweise beinhaltet das BTHG zwar eine umfassende Auflistung der Behandlungselemente der Rehabilitation, stellt aber selbst in Teilen weiterhin kein explizites Leistungsrecht dar. Weitere wichtige gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen sind damit auch in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten.

Dr. Kristina Schröder, Präsidentin der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung und Bundesministerin a.D. betont: „Die Stellungnahmen der politischen Parteien werden den in der AG Teilhabe zusammengeschlossenen Organisationen, ihren Mitgliedern, dem Teilnehmerkreis der Nachsorgekongressreihe und der interessierten Öffentlichkeit Klarheit darüber geben, wie die einzelnen politischen Parteien mit den Schicksalen der 2 bis 2,5 Millionen Menschen – Betroffene mit erworbenem Hirnschaden und deren Angehörige – umgehen werden.“

Download: Wahlprüfsteine der Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung zur Bundestagswahl 2017

Download: Das Plenum des 11. Nachsorgekongresses der AG Teilhabe (2./3.03.2017, Berlin). Foto: Monique Wüstenhagen

 

Hintergrund: Die Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung (AG Teilhabe) ist ein Zusammenschluss von sechs Verbänden von Betroffenen und Angehörigen sowie Leistungserbringern der ambulanten Rehabilitation und Nachsorge nach Schädelhirnverletzung unter der Schirmherrschaft der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung. Sie organisiert den jährlich stattfindenden Nachsorgekongress.
Menschen mit Verletzungen des Zentralen Nervensystems benötigen aufgrund ihrer spezifischen Einschränkungen oft lebenslange Hilfe und Förderung. Die Mitglieder der AG Teilhabe begleiten Betroffene und Angehörige auch über die Akutbehandlung und Rehabilitation hinaus, setzt sich für eine angemessene medizinische Versorgung und Rehabilitation ein und bietet Informationen für Betroffene und Angehörige. Darüber hinaus fördert die Arbeitsgemeinschaft den Austausch unter Experten und Betroffenen und bündelt die Interessen gegenüber Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen und in der Politik.

www.nachsorgekongress.de

 

Hintergrund: Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystems mit Sitz in Bonn wurde 1983 von Frau Dr. med. h.c. Hannelore Kohl ins Leben gerufen. Die Stiftung unterhält einen Beratungs- und Informationsdienst für Schädelhirnverletzte und deren Angehörige, unterstützt bei der Suche nach geeigneten Rehabilitationseinrichtungen und fördert die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Neurologischen Rehabilitation. Sie engagiert sich in der Präventionsarbeit für Unfallverhütung.
Bis heute konnten rund 30 Mio. Euro aus Spendenmitteln für über 675 Projekte an Kliniken, Institutionen und Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland weitergegeben werden. Jedes Jahr erleiden rund 270.000 Menschen Schädelhirntraumen, knapp die Hälfte von ihnen ist jünger als 25 Jahre. Dank der medizinischen Fortschritte kann vielen von ihnen geholfen werden.

 

Kontakt für Rückfragen:
Achim Ebert
Sprecher der AG Teilhabe / Mitglied des Kuratoriums der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung
c/o ZNS – Hannelore Kohl Stiftung
Rochusstraße 24, 53123 Bonn
Telefon: 0228 97845-0
Telefax: 0228 97845-55
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