ZNS - Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystem

Förderkriterien

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der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des zentralen Nervensystems.

I.

Ziele und Aufgaben

Die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung hat sich neben der Information und Aufklärung über die Prävention von Schädelhirnverletzungen zum Ziel gesetzt, die Forschung und Wissenschaft im Bereich der Rehabilitation und die Einrichtungen zur Rehabilitation ZNS-Geschädigter materiell zu fördern.

Die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung erfüllt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke. Daher können Fördermittel nur an öffentlich-rechtliche Körperschaften, gemeinnützige Einrichtungen u.ä. vergeben werden und nicht an Einzelpersonen oder wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

Die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung finanziert sich nur aus Spenden, Fördermitgliedschaften, Bußgeldern und Erlösen aus Erbschaften, sowie aus den Zinsen des Stiftungskapitals - andere Mittel stehen nicht zur Verfügung. Daher ist insbesondere der zielgerichtete, wirtschaftliche Einsatz der Fördermittel zu beachten. Insbesondere werden innovativ/modellhafte Ansätze - kliniknah und anwendungsbezogen - gefördert, die ohne die Anschubfinanzierung aus Spendenmitteln nicht realisiert werden könnten.

Derzeit können wir keine molekularen und tierexperimentellen Studien fördern.

II.

Mittelvergabe

Anträge, die nicht mit Schäden des zentralen Nervensystems in Verbindung stehen, Fortsetzungsvorhaben, die bisher von anderen Förderinstitutionen finanziert oder abgelehnt wurden, sind nicht förderungsfähig. Über die Anträge entscheidet der Vorstand auf Basis der Empfehlungen eines Expertengremiums und unter Beachtung der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind zweckgebunden für die bewilligte Maßnahme. Der Antragsteller/die Antragstellerin (Projektleitung) verpflichtet sich, die Bewilligungsbedingungen, die mit der Mittelzusage übermittel werden, anzuerkennen.

III.

Antragstellung

Anträge können jederzeit formlos an die Geschäftsstelle, Rochusstr. 24, 53123 Bonn, E-Mail: info@hannelore-kohl-stiftung.de, gestellt werden und sollten je nach Antragsart auf max. drei bis 10 Seiten (ausgenommen Publikationsverzeichnisse und Lebensläufe) begrenzt werden. Die Anträge müssen im Original mit vier Kopien - also insgesamt in 5-facher Ausfertigung - eingereicht werden. Dies gilt auch für die Anlagen, z. B. Angebote und Kostenvoranschläge. Fortsetzungsanträge sind besonders zu begründen und unter Vorlage der bisher erreichten Ergebnisse vorzulegen, wobei eine Gesamtförderdauer von maximal fünf Jahren nicht überschritten werden darf.

Die nachfolgenden Empfehlungen zur Antragsgliederung sollten beachtet werden:

1.

Formale Angaben

1.1   Thema/Titel
präzise Kurzbeschreibung (nicht länger als zwei Textzeilen)

1.2 Institution/Einrichtung
kurze Beschreibung, Angabe der Rechtsform, Patientenaufkommen nach Alter und Schädigungsursache, spezielle Arbeits-/Forschungsgebiete

1.3 Antragsteller/in (Projektleitung)

1.4 Kooperationspartner

1.5 Antragszeitraum
Die Gesamtlaufzeit eines Projektes ist auf maximal 5 Jahre einschl. möglicher Fortsetzungsanträge begrenzt.

1.6 zur Zeit laufende / beantragte Drittmittel
ZNS - Hannelore Kohl Stiftung
dritte Institutionen

2.

Beschreibung des Vorhabens

2.1   Kurzfassung
Nicht länger als 20 Textzeilen, allgemein verständliche Darstellung, kurze Charakterisierung der Ziele. Dient der Unterrichtung der Entscheidungsgremien und soll auch dem Nichtspezialisten Einblick in das Thema geben.

2.2 Vorhabenbeschreibung
Ziele und Arbeitsprogramm, ausführliche Beschreibung des Vorhabens.
Zusätzlich bei Forschungsanträgen:
Arbeitsplan, Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, Arbeitsvoraussetzungen an der Einrichtung, Publikationen.

3.

Aufstellung der beantragten Mittel

3.1   Personalmittel
Für jede Stelle eine kurze Aufgabenbeschreibung, Angabe der Dauer und der jährlichen Vergütung, bei Hilfskräften monatliche Stundenzahl und Vergütung.

3.2 Sachmittel
Der voraussichtliche Bedarf ist je Art anzugeben. Zuschüsse zu Kongressen und Druckkosten werden nur in Ausnahmefällen gewährt und nur dann, wenn sie sich durch ein von der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung gefördertes Vorhaben ergeben. Reisekosten können nur in begründeten Ausnahmefällen, z. B. als wissenschaftliche Begleitung mitgefördert werden.

3.3 Investitionen
Baumaßnahmen werden grundsätzlich nicht gefördert. Gerätebeschaffungen müssen durch das Vorhaben begründet sein. Eine Beantragung von Grundausstattungen, für die die Einrichtung üblicherweise zuständig ist, wie z. B. Computer- und PC- Ausstattung, darf nicht vorgenommen werden. Alle beantragten Geräte sind ausführlich zu begründen und mit den erforderlichen technischen Spezifikationen sowie den Kosten in einer Übersicht aufzuführen. Angebote sind beizulegen.

3.4 Pauschalförderung
In absoluten Ausnahmefällen kann ein Projekt auch pauschal gefördert werden.

4.

Finanzierungsübersicht

Möglichst belegte Angaben über die Eigenbeteiligung, über beantragte bzw. bewilligte Drittmittel unter Einbeziehung der hier beantragten Fördermittel

5.

Modifizierungsmöglichkeiten

Prägnant die Konsequenzen aufführen, falls die gewünschten Mittel nicht in vollem Umfang bewilligt werden können oder der Förderzeitraum verringert werden sollte.

6.

Stellungnahmen

Stellungnahme des Ärztlichen Direktors, ggf. der Ethikkomission, des Verwaltungsleiters, insbesondere, dass Folge- und Betriebskosten übernommen werden und ein Drittmittelkonto eingerichtet wird.

7.

Unterschrift

Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich unterschrieben eingereicht werden. Mit seiner Unterschrift erkennt er die Bestimmungen dieser Förderkriterien an.

Dezember 2011




Behindertengerechtes Fahrzeug für schädelhirnverletzte Menschen

Transparenzpreis 2010
Im Rahmen des


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