Private Eigentümer von 1- und 2- Familienhäusern oder Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter, die ihre Immobilien alters- und behindertengerecht umbauen möchten, können dafür einen Zuschuss aus dem neu gestarteten Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" (Programm-Nr. 455) beantragen. Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro werden bis zu 5% der förderfähigen Kosten, max. 2.500 Euro pro Wohneinheit als Zuschuss gewährt.
Förderfähig sind unter anderem:
- der barrierereduzierende Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden (z.B.: Rampe statt Stufen vor dem Eingang, Einbau von Aufzügen, Umbau von Sanitärräumen, Haustechnik)
- die barrierereduzierende Anpassung des Wohnumfeldes (z.B.: barrierereduzierte Wege, frei erreichbare Entsorgungseinrichtungen, Schaffung von Stellplätzen)
- eine Wohnflächenerweiterung (z.B. Dachgeschossausbau für generationenübergreifendes Wohnen)
Nähere Informationen erhalten sie unter:
www.kfw-foerderbank.de