Krankenkassen in Niedersachsen übernehmen besonders aufwändige Behandlungspflege bei Wachkoma-Patienten in Fachpflegeeinrichtungen
02.12.2009
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Landesarbeitsgemeinschaft der Phase F in Niedersachsen unter der Moderation des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf eine pauschale Entlastung für schwerstschädelhirn-geschädigte Bewohner in Fachpflegeeinrichtungen geeinigt.
Je nach Pflegesatzhöhe der einzelnen Einrichtungen und Pflegestufe des Bewohners übernimmt die Krankenkasse zur Finanzierung besonders aufwändiger Behandlungspflege bis zu ca. 900,00 € pro Monat. Der Kostenanteil der Krankenversicherung errechnet sich aus einem prozentualen Anteil an dem Entgelt der jeweiligen Pflegeklasse und beträgt zwischen 10 % und 25 %.
Zur praktischen Umsetzung bedarf es einer Einzelvereinbarung auf örtlicher Ebene. Als Starttermin wird der 01. Januar 2010 angestrebt.
Hiermit wurde eine schon vor über 15 Jahren aufgestellte Forderung einer Arbeitsgruppe von engagierten Angehörigen des Verbandes „Schädelhirnpatien-ten in Not e. V.“ und ebenso engagierten Vertretern von Fachpflegeeinrichtungen realisiert.
Mit dieser am Freitag, den 13.11.2009, geschlossenen Vereinbarung ist Nieder-sachsen das erste Bundesland, welches die schon seit längerem bestehende gesetzliche Regelung umgesetzt hat.
Braunlage, den 23.11.2009
Verfasser:
Rainer Wolf
Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft zur vollstationären
Pflege von Schädel-Hirngeschädigten in Pflegeeinrichtungen der
Phase F in Niedersachsen