Klares Signal zur weltweiten Stärkung der Rechte Behinderter: Kabinettsbeschluss ebnet Weg für Ratifikation von VN-Abkommen
Datum: 14.3.2007
Das Bundeskabinett hat heute die Unterzeichnung des Übereinkommens über die Rechte behinderter Menschen der Vereinten Nationen (VN) sowie eines ergänzenden Fakultativprotokolls beschlossen. Hierzu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Der heutige Beschluss zur Unterzeichnung des VN-Übereinkommens über die Rechte behinderter Menschen ist der zentrale Schritt auf dem Weg zur Ratifikation. Dieser Ratifikation, die Deutschland unverzüglich einleiten wird, bedarf es, damit das Übereinkommen innerstaatliche Verbindlichkeit erlangt. Die VN-Generalversammlung hatte den Text des Übereinkommens im Dezember 2006 angenommen (siehe BMAS-Pressemitteilung Nr. 92 vom 14. Dezember 2006).
Der Vertrag wird nun am 30. März 2007 im Rahmen einer feierlichen Zeichnungszeremonie bei den Vereinten Nationen zur Unterzeichnung und Ratifikation durch die Mitgliedstaaten geöffnet. Mit der Unterschrift an diesem Tag wird Deutschland zu den ersten zeichnenden Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gehören. Deutschland gibt damit ein klares Signal zur länderübergreifenden Stärkung und Weiterentwicklung der Rechte und Belange behinderter Menschen - ganz bewusst während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des aktuell laufenden "Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle".
Die schnelle Zeichnung des Übereinkommens durch Deutschland versteht sich darüber hinaus als Beispiel für andere Staaten: Damit das Vertragswerk für die weltweit über 600 Millionen behinderten Menschen möglichst schnell, umfassend und wirksam Verbesserungen ihrer Lebensbedingungen bringen kann, sollten möglichst viele Staaten dem Beispiel Deutschlands folgen und am 30. März 2007 in New York ihre Unterschrift unter das Abkommen setzen.
Das Übereinkommen ist das erste universelle Rechtsdokument, in dem bestehende Menschenrechte an die spezifische Lebenssituation behinderter Menschen angepasst werden. Ziel ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden. Das Abkommen macht deutlich, dass die verbrieften Menschenrechte behinderten Menschen in gleicher Weise wie allen Menschen zustehen. Daher finden sich in ihm zum einen grundlegende Normen - zum Beispiel das Recht auf Leben oder das Recht auf Freizügigkeit. Zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen wurden jedoch auch neue Regelungen aufgenommen - unter anderem zur Barrierefreiheit oder zur
Rehabilitation.
Zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens wird ein gesonderter Vertragsausschuss für die Rechte behinderter Menschen bei den Vereinten Nationen eingerichtet, dem die Vertragsstaaten im regelmäßigen Turnus berichten. Zeitgleich mit dem Übereinkommen wird Deutschland auch ein Zusatzprotokoll unterzeichnen, das die Befugnisse des Vertragsausschusses um die Möglichkeit zu einer Individualbeschwerde und zu Staatenbesuchen erweitert. Deutschland zeigt auch mit dieser Entscheidung, welch hohen Stellenwert es dem Übereinkommen beimisst und dass die daraus resultierenden Verpflichtungen zum integralen Bestandteil seiner Politik für die Belange behinderter Menschen werden.
Die deutsche Arbeitsübersetzung des Übereinkommens und weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der Rubrik "Teilhabe behinderter Menschen" unter "Internationales".
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