Am 17.10.2007 hat das Bundeskabinett die Pflegereform beschlossen. Wenn der Gesetzentwurf vom Parlament angenommen wird, kann er zum 01. Juli 2008 in Kraft treten.
Die wichtigsten beabsichtigten Änderungen haben wir für Sie kurz zusammengefasst.
Einführung einer Pflegezeit für berufstätige Angehörige
Angehörigen haben zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung mit Rückkehrmöglichkeit an ihren Arbeitsplatz für die Dauer von 6 Monaten. Bei Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten ist diese Regelung freiwillig.
In plötzlichen Notfällen kann eine Freistellung von bis zu zehn Tagen erfolgen damit eine Versorgung von Angehörigen organisiert werden kann.
Höhere Leistunge
Schrittweise werden die Sachleistungen der Pflegeversicherung erhöht.
| Pflegestufe | Bisherige Leistungen | 2008 | 2010 | 2012 |
| Stufe I | 384 € | 420 € | 450 € | 450 € |
| Stufe II | 921 € | 980 € | 1040 € | 1100 € |
| Stufe III | 1432 € | 1470 € | 1510 € | 1550 € |
Auch beim Pflegegeld gibt es veränderte Leistungen
| Pflegestufe | Bisherige Leistungen | 2008 | 2010 | 2012 |
| Stufe I | 205 € | 215 € | 225 € | 235 € |
| Stufe II | 410 € | 420 € | 430 € | 440 € |
| Stufe III | 665 € | 674 € | 685 € | 700 € |
Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1918 €/monatlich bleibt unberührt.
Die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen, z. B. durch eine Demenz hervorgerufen, werden auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.
In der stationären Versorgung bleiben die Stufen I und II zunächst unverändert allerdings erhöhen sich die Leistungen der Stufe III und bei den Härtefällen bis 2012 stufenweise wie folgt.
| Pflegestufe | Bisherige Leistungen | 2008 | 2010 | 2012 |
| Stufe III | 1432 € | 1470 € | 1510 € | 1550 € |
Stufe III Härtefall | 1688 € | 1750 € | 1825 € | 1918 € |
Ambulante Pflege fördern
Der gesetzlich verankerte Grundsatz ambulant vor stationär wird weiter gestärkt. Durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten und eine Begleitung durch Pflegeberater sollen die Möglichkeiten der ambulanten Versorgung optimiert werden.
Steigende Beitragssätze
Zur Finanzierung der erhöhten Pflegeleistungen wird der Beitrag um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent des Bruttolohns erhöht. Parallel dazu sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Punkte auf 3,9 Prozent.
Schulungen für freiwillige Helfer
Durch die Übernahme von Kosten für Schulungen soll freiwilliges Engagement von Bürgern in der Pflege gefördert werden.