ZNS - Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystem

Neurorehabilitation

Schwer schädelhirnverletzte Patienten benötigen gezielte neurologische Rehabilitationsmaßnahmen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Familie, das soziale Umfeld, die Schule und den Beruf. Die normale und natürliche Erholungsfähigkeit des Gehirns reicht bei einer schweren Schädelhirnverletzung nicht aus, um eine Rückbildung der Schäden zu erreichen.

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Hinzu kommt, dass mehr als zwei Drittel der Betroffenen neben der Hirnverletzung weitere Verletzungen der Extremitäten, des Brust- oder Bauchraumes aufweisen. Besonders folgenschwer sind Kombinationsverletzungen von Gehirn und Rückenmark. Um die Erholungsmöglichkeit und die verbliebenen Fähigkeiten des Gehirns zu nutzen und weiter zu fördern sowie Folgeschäden zu vermeiden, muss die Rehabilitationsbehandlung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einsetzen und ununterbrochen über die Akutbehandlung hinaus fortgesetzt werden. Um diesen schwierigen Krankheitsbildern gerecht zu werden, ist es allerdings zwingend notwendig, eine geeignete Rehabilitationsklinik zu wählen, die personell und organisatorisch den Notwendigkeiten dieser Patienten entspricht.

Die Ärzte werden nach den Befunden eine baldige Verlegung in ein Rehabilitationszentrum veranlassen. Der Einfluss der Kostenträger auf die Auswahl einer geeigneten Rehabilitationseinrichtung hat stark zugenommen. Wichtig für Sie ist der Sachverhalt, dass Ihr Angehöriger aufgrund gesetzlicher Regelungen ein Wunsch- und Wahlrecht besitzt, dem der Kostenträger bei berechtigten Gründen nachkommen muss. Leider befinden sich die meisten dieser Rehabilitationszentren nicht in unmittelbarer Wohnortnähe; längere Wartezeiten sind oft unvermeidbar. Es müssen also Kompromisse gefunden werden. Hierbei sollten Sie bedenken, dass eine frühe Verlegung in ein weit entferntes Zentrum häufig hilfreicher für den Patienten ist, als wochenlang auf einen Platz in der Nähe des Wohnortes zu warten.

Sollten Sie Hilfe bei der Auswahl geeigneter Rehabilitationseinrichtungen benötigen, können Sie das Angebot einer Online Recherche in unserer Rehabilitationsdatenbank nutzen oder unseren Beratungs- und Informationsdienst anrufen unter 0228-97 84 5-41/50.

Grundlage aller rehabilitativen Bemühungen nach Schädelverletzungen ist es, die gestörte Bewusstseinslage zu bessern und den Patienten zu selbstständigen und aktiven Handlungen anzuregen. Frühzeitig wird auf die Rückgewinnung ehemaliger Fähigkeiten hingearbeitet mit Übungen zur Lebenspraxis, wie Nahrungsaufnahme und Körperpflege, Anbahnung der gestörten willkürlichen Bewegungen in Armen und Beinen (Willkürmotorik) und selbstständige Fortbewegung (Mobilität) sowie Aufbau der höheren Hirnfunktionen und des normalen Verhaltens. Wichtig ist die frühzeitige, begleitende schulische und berufliche Therapie, um das endgültige Behandlungsziel, nämlich die erfolgreiche Eingliederung sowohl in Familie und Umfeld aber auch in Schule und Beruf zu erreichen.


Das Phasenmodell der Neurorehabilitation

Abhängig vom Heilungsverlauf und Schweregrad erfolgt die Behandlung von Schädelhirnverletzten im Anschluss an die Akutbehandlung in verschiedenen Rehabilitationsphasen:

Phase B
Behandlungs- oder Rehabilitationsmaßnahme, in der noch intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden müssen. Die Phase B wird Patienten mit nachstehend beschriebenem Schädigungsbild zugeordnet:
  • Bewusstlose bzw. schwer bewusstseinsgestörte Patienten (darunter auch solche mit einem apallischen Syndrom/Wachkoma) mit schwersten Hirnschädigungen als Folge von Schädelhirntrauma, cerebralen Durchblutungsstörungen, Hirnblutungen, Sauerstoffmangel, entzündlichen Prozessen, Tumoren, Vergiftungen und anderem
  • Patienten mit anderen schweren neurologischen Störungen (z.B. Locked-in-Syndrom, Guillain-Barrè-Syndrom, hoher Querschnitt), die noch intensivbehandlungspflichtig sind.
Zielsetzung in der Phase B ist es, die motorische, geistige und psychische Funktion der Patienten wieder zu erlangen.


Phase C
In der Phase C sind Patienten kooperativ und bereits in der Lage in der Therapie mitzuarbeiten, eine medizinische Überwachung ist jedoch noch erforderlich. Es besteht noch ein hoher pflegerischer Bedarf.

Die Patienten sind überwiegend bewusstseinsklar, kommen einfachen Aufforderungen nach, die Handlungsfähigkeit reicht aus, um an mehreren Therapiemaßnahmen täglich von je etwa 30 Minuten aktiv mitzuarbeiten; sie sind teilmobilisiert und benötigen keine intensivmedizinische Überwachung mehr. Es liegt keine konkrete Selbst- und Fremdgefährdung (z.B. durch Weglaufen, aggressives Verhalten) mehr vor.


Phase D
Die Phase D setzt nach Abschluss der Frührehabilitation (Phase B und/oder Phase C) ein.

Die Patienten in der Phase D haben ihre Selbstständigkeit bei Aktivitäten des täglichen Lebens, insbesondere im Bereich der Selbstversorgung wieder erlangt, wie z.B. Waschen, Ankleiden, Toilettenbenutzung, Essen, Mobilität.
Eine durchgängige Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft, Handlungs- und Lernfähigkeit liegt vor.

Im Anschluss an die Phase D kann bei Schülern und Berufstätigen die Überleitung in die Phase E erfolgen


Phase E
Die Phase E ist eine nachgehende schulische und berufliche Rehabilitationsleistung.

Der Patient ist bewusstseinsklar und voll orientiert; er hat ein Mindestmaß an Flexibilität erreicht, kann sich auch auf neue Situationen einstellen.

Er hat eine weitgehende Selbstständigkeit erreicht und nimmt an den Aktivitäten des täglichen Lebens teil, ist kommunikations- und interaktionsfähig, besitzt eine Grundeinsicht in die Art der bestehenden Störungen, zeigt sich bereit und motiviert, an den eigenen Schwierigkeiten und Defiziten zu arbeiten.


Phase F
Die Phase F ist die Behandlungs-/Rehabilitationsphase, in der dauerhaft unterstützende, betreuende und/oder zustandserhaltende Maßnahmen erforderlich sind für die Patienten mit zum Teil schweren, wahrscheinlich dauerhaften oder fortschreitenden Funktionsstörungen.

Der Grad der Behinderung reicht von bleibender Bewusstlosigkeit (im sog. apallischen Syndrom/Wachkoma) bis zu ausgeprägten Funktionsstörungen der geistigen und körperlichen Fähigkeiten (z.B. Beatmungspflicht).

Um ein Ausmaß der Schädigung zu beschreiben wird der Bezeichnung Phase F jeweils ein Kennbuchstabe der vorangegangenen Phasen angehängt: FB, FC, FD, FE.






Mirco. 7 Jahre. Schädelhirntrauma.


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