Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid
Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt ist die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Sie ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für ihre steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Freistellungsbescheid