ZNS - Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystem

Freistellungsbescheid

Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid

Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt ist die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Sie ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für ihre steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Freistellungsbescheid

Die Gründerin der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung

Hannelore Kohl
Forum 1 2013
Transparenzpreis 2010
Im Rahmen des


wird die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung für ihre qualitativ hochwertige Berichterstattung ausgezeichnet.

© 2013 ZNS - Hannelore Kohl Stiftung | Datenschutz | Impressum | info@hannelore-kohl-stiftung.de