Strafrichter an Amts- und Landgerichten, Staats- und Amtsanwälte sowie Finanzbeamte können bei der Finanzierung wichtiger Projekte helfen, indem Sie der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung Bußgelder zuweisen.
Die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung ist bei allen Oberlandesgerichten in der Liste der (überregionalen) gemeinnützigen Organisationen aufgeführt, denen Geldauflagen im Strafverfahren zugewiesen werden können.
Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, der über die Vergabe von Bußgeldern entscheiden kann, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns bei den Zuweisungen berücksichtigen würden. Insbesondere bietet sich dies bei entsprechenden Verfahren an, etwa bei Verkehrsdelikten, wo Menschen Unfallopfer geworden sind.
Sie können uns auch unterstützen, indem Sie Staatsanwälte, Richter oder Finanzbeamte in Ihrem Bekanntenkreis ansprechen und um Bußgeldzuweisungen an die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung bitten.
Helfen Sie mit Bußgeldzuweisungen, dass das hohe Diagnose- und Therapieniveau auch künftig erhalten bleibt und weiter ausgebaut werden kann - für die Zukunft der Unfallopfer.
Zahlungen von Geldauflagen nur auf das Konto:
Postbank Dortmund
Kto: 234306469
BLZ: 44010046
Für Geldauflagen werden keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Christiane Harmßen-Krug
Tel.: 0228/97845-20
c.harmssen-krug@hannelore-kohl-stiftung.de