Umgang mit Spenden
Als Mitgliedsorganisation des
DPWV sowie im Interesse unserer Spender lassen wir die Rechnungsabschlüsse der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung von einer angesehenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrollieren. Neben der Jahresabschlussprüfung werden regelmäßig von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer interne Revisionen durchgeführt. Dieser soll die Organisationsabläufe und den wirtschaftlichen Mitteleinsatz überprüfen sowie die ordnungsgemäße Spendenverwendung und -verwaltung feststellen.
Die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung ergreift weitergehende Maßnahmen, die über die Regelungen des Deutschen Spendenrates Berlin und des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen Berlin hinausgehen:
- Ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen
- Prüfung der Rechnungslegung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer
- Veröffentlichung des Geschäftsberichtes mit Erläuterungen
- Einhaltung der steuerlichen Grundsätze für gemeinnützige Organisationen mit Nachprüfbarkeit der Mittelherkunft und -verwendung
- Beachtung der Datenschutzgesetze unter Einschluss der Nichtweitergabe von Mitglieder- oder Spenderdaten
- Einsatz der Spendenmittel unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Nachweis im Rechnungswesen über Erhalt und Verwendung zweckgebundener Spenden etwa für wissenschaftliche Zwecke
- Keine Vergütung für die ehrenamtlich Tätigen, lediglich Erstattung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen wie beispielsweise Fahrtkosten
- Keine Mitglieder-, Spenden- oder sonstige Einnahmen-Werbung auf Provisionsbasis, mit Erfolgsprämien oder Erfolgsbeteiligungen in irgendeiner Form
- Wahrung der Würde des Menschen bei Werbemaßnahmen
- Beachtung von Sperrvermerken und den Wünschen der Spender bei der Zusendung von Werbebriefen
- Keine Einflussnahme auf die freie Entscheidung zur Spende.
Darüber hinaus informiert die Zeitschrift
"Forum" die Spender über die Einnahmen und deren Verwendung.