Finanzielle Einzelfallhilfe

Die ZNS-Stiftung unterstützt Menschen mit einer Schädelhirnverletzung zeitnah und bedarfsgerecht im individuellen Einzelfall. Mittel dafür werden aus dem ZNS-Hilfsfonds sowie aus dem Roland Weiß-Fonds zur Verfügung gestellt. Über den Nachlass von Roland Weiß werden speziell Menschen im Wachkoma (apallisches Syndrom) unterstützt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt beim ZNS-Hilfsfonds bis maximal 500€ und beim Roland Weiß-Fonds bis maximal 2000€.

Um den korrekten Umgang mit den uns anvertrauten Spendengeldern zu gewährleisten und die Einzelfallhilfe gerecht zu verteilen, hat die ZNS-Stiftung die Verpflichtung, die Einkommenssituation des Antragsstellenden zu prüfen, um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Einzelfallhilfe besteht nicht.

Unterstützung wird gewährt vorbehaltlich eventueller zivilrechtlicher Ansprüche (z.B. Schmerzensgeld) gegenüber Dritten. Der Ausgang eines möglichen Verfahrens ist der Stiftung mitzuteilen.

Wem kann finanzielle Hilfe gewährt werden?

• Sie oder Ihr Angehöriger haben eine Schädelhirnverletzung erlitten oder der/die Betroffene liegt im Wachkoma.

• Es besteht kein Anspruch auf anderweitige Leistungen der Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Sozialamt), bzw. diese Hilfen reichen nicht aus oder wurden abgelehnt.

• Alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe sind ausgeschöpft.

• Die geschilderte Notlage ist nachvollziehbar und glaubwürdig.

Welche Auskünfte und Nachweise sind nötig?

• Eine ärztliche Bescheinigung, aus welcher Zeitpunkt, Verlauf und Schweregrad der Schädelhirnverletzung hervorgeht oder ein zeitnaher Nachweis über das apallische Syndrom (Wachkoma).

• Angaben zur Person, zu weiteren im Haushalt lebenden Personen sowie zum
Familienstand.

• Angaben und Nachweise zum monatlichen Nettoeinkommen aller Einkommensarten aller zum Haushalt gehörenden Personen.

• Angaben und Nachweise zu den monatlichen festen Ausgaben.

Wie werden die Auskünfte erbracht?

• Durch den Auskunftsbogen der ZNS-Stiftung.

• Durch weitere Unterlagen, aus denen die nötigen Angaben glaubhaft hervorgehen, z. B. Bescheide, Belege, Kontoauszüge, Veträge etc.

Alle Auskünfte und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und keiner anderen Stelle zugänglich gemacht. Die Datenschutzbestimmungen werden genauestens eingehalten. Bei einer Beantragung von Einzelfallhilfen liegen die Prüfung der Unterlagen und die Vorbereitungen zur Bewilligung beim Beratungs- und Informationsdienst. Hierzu gehört die Kontrolle der Anträge auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit. Bei Gewährung der Förderung sind Belege über die Verwendung innerhalb von sechs Monaten beim Beratungsdienst einzureichen.

Hier können Sie unser Antragsformular herunterladen.  

Ihre Ansprechpartnerin

Jennifer Ptak

Beratungs- und Informationsdienst

Telefon+49 (0) 228 97845-50
E-Mailj.ptak@zns-stiftung.de