Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung will Menschen mit einer unfallbedingten Schädelhirnverletzung unmittelbar weiterhelfen. Betroffene und deren Angehörige, die aufgrund der Erkrankung in eine finanzielle Notlage geraten sind, können auf Antrag aus unserem Hilfsfonds eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Hilfsfonds wird aus Spendenmitteln finanziert. Da diese nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ist es unser Ziel, die Hilfen möglichst gerecht zu verteilen. Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, die Einkommenssituation des Antragsstellers zu prüfen, um objektiv festzustellen, ob eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt. Als Richtwert darf das Einkommen nach Abzug aller festen monatlichen Ausgaben bei einer Person max. 500 €, bei zwei Personen 864 €, bei drei Personen 1.188 € usw. betragen. Zudem ist sicherzustellen, dass unsere Hilfe nachrangig gewährt wird, d.h. es ist zunächst zu prüfen, ob alle sozialrechtlichen Ansprüche ausgeschöpft wurden.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers, ist jedoch auf maximal 500 € begrenzt. Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung unterstützt Betroffene gerne und versucht dies so schnell und unbürokratisch wie möglich zu tun. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Hilfsfonds der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung besteht nicht. Alternativ können unsere Mitarbeiter des Beratungs- und Informationsdienstes zur finanziellen Absicherung auf andere Institutionen und Stiftungen hinweisen oder eventuell bei der Feststellung und Geltendmachung von Sozialrechtsansprüchen behilflich sein.
Wem kann finanzielle Hilfe gewährt werden?
- Sie oder Ihr Angehöriger haben eine Schädelhirnverletzung erlitten,
- es besteht kein Anspruch auf anderweitige Leistungen der zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Sozialamt u. ä.), bzw. diese Hilfen reichen nicht aus oder wurden abgelehnt,
- alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe sind ausgeschöpft,
- die geschilderte Notlage ist nachvollziehbar und glaubwürdig.
Welche Auskünfte und Nachweise sind nötig?
- eine zeitnahe ärztliche Bescheinigung, aus der Zeitpunkt, Verlauf und Schweregrad der Schädelhirnverletzung hervorgeht,
- Angaben zur Person, zu weiteren im Haushalt lebenden Personen sowie zum Familienstand,
- Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen aller Einkommensarten aller zum Haushalt gehörenden Personen,
- Angaben zu den monatlichen festen Ausgaben.
Wie werden die Auskünfte erbracht?
- durch den Auskunftsbogen der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung,
- durch andere Unterlagen, aus denen die nötigen Angaben glaubhaft hervorgehen.
Alle gegebenen Auskünfte und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und keiner anderen Stelle zugänglich gemacht. Die Datenschutzbestimmungen werden genauestens eingehalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Beratungsteam.
Hier können Sie unser Antragsformular herunterladen.