Finanzielle Einzelfallhilfe

Die ZNS-Stiftung unterstützt Menschen mit einer unfallbedingten Schädelhirnverletzung schnell und unbürokratisch im individuellen Einzelfall. Mittel dafür werden aus dem ZNS-Hilfsfonds sowie aus dem Roland Weiss-Fonds zur Verfügung gestellt. Über den Nachlass von Roland Weiss können speziell Menschen im Wachkoma (apallisches Syndrom) unterstützt werden. Die Vergabe dieser Mittel obliegt dem Beratungsdienst.

Die Höhe der Zuwendung ist je nach Bedürftigkeit gestaffelt: beim ZNS-Hilfsfonds bis maximal 500 € und beim Roland Weiss-Fonds bis maximal 2000 €, wobei die Unterstützung vorbehaltlich eventueller zivilrechtlicher Ansprüche (z.B. Schmerzensgeld) gegenüber Dritten gewährt wird. Der Ausgang eines möglichen Verfahrens ist der Stiftung mitzuteilen.

Um den korrekten Umgang mit den Erträgen aus den Fonds zu gewährleisten und die Einzelfallhilfe gerecht zu verteilen, hat die ZNS-Stiftung die Verpflichtung, die Einkommenssituation des Antragsstellenden zu prüfen, um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Einzelfallhilfe besteht nicht. Leitend sind dabei die folgenden Fragen:

Wem kann finanzielle Hilfe gewährt werden?

  • Sie oder Ihr Angehöriger haben eine Schädelhirnverletzung erlitten oder der/die Betroffene/r liegt im Wachkoma
  • es besteht kein Anspruch auf anderweitige Leistungen der zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Sozialamt), bzw. diese Hilfen reichen nicht aus oder wurden abgelehnt
  • alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe sind ausgeschöpft
  • die geschilderte Notlage ist nachvollziehbar und glaubwürdig

Welche Auskünfte und Nachweise sind nötig?

  • zeitnahe ärztliche Bescheinigung, aus welcher Zeitpunkt, Verlauf und Schweregrad der Schädelhirnverletzung hervorgeht oder zeitnaher Nachweis über das apallische Syndrom (Wachkoma)
  • Angaben zur Person, zu weiteren im Haushalt lebenden Personen sowie zum Familienstand
  • Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen aller Einkommensarten aller zum Haushalt gehörenden Personen
  • Angaben zu den monatlichen festen Ausgaben

Wie werden die Auskünfte erbracht?

  • durch den Auskunftsbogen der ZNS-Stiftung
  • durch andere Unterlagen, aus denen die nötigen Angaben glaubhaft hervorgehen

Alle Auskünfte und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und keiner anderen Stelle zugänglich gemacht. Die Datenschutzbestimmungen werden genauestens eingehalten. Bei einer Beantragung von Einzelfallhilfen liegen die Prüfung der Unterlagen und die Vorbereitungen zur Bewilligung beim Beratungs- und Informationsdienst. Hierzu gehört die Kontrolle der Anträge auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit. Bei Gewährung der Förderung sind Belege über die Verwendung innerhalb von sechs Monaten beim Beratungsdienst einzureichen.

Hier können Sie unser Antragsformular herunterladen.  

Ihre Ansprechpartnerin

Alexandra Wolff

Sozialarbeiterin B.A.

Telefon+49 (0) 228 97845-52
E-Maila.wolff@hannelore-kohl-stiftung.de