Praktische Hilfestellung durch Reha-Management

Die körperlichen Schäden nach einem Unfall sind häufig nur eine der belastenden Folgen. Für viele Betroffene und auch deren Angehörige ist der Weg durch die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden und Kostenträger eine scheinbar unüberwindbare Herausforderung. 

Viele Fragen stellen sich:

  • Welche Leistungen stehen mir zu?
  • Wo stelle ich einen Antrag, um bestimmte Therapien oder andere Leistungen zu bekommen – und bis wann muss ich das tun?
  • Was mache ich, wenn sich meine Kranken- oder Pflegeversicherung weigert, Leistungen zu bezahlen?
  • Wie finde ich den richtigen Facharzt, den geeignetsten Therapeuten, einen qualifizierten Pflegedienst?
  • Werde ich an meinen Arbeitsplatz zurückkehren können?

u. v. m.

Während des stationären Klinikaufenthaltes ist der Betroffene bei routinierten Teams aus Ärzten, Therapeuten, Pflegekräften und Mitarbeitern des Sozialdienstes in guten Händen. Doch spätestens beim Übergang von der Akut- oder Rehaklinik in den nachstationären Bereich stellen sich die ersten Fragen nach Zuständigkeit und/oder Kostenübernahme der anschließenden Maßnahmen. Hier kann die Einbindung eines Rehabilitationsdienstes hilfreich sein.  

Ein anerkannter Rehabilitationsdienst steht als Mittler zwischen Betroffenem, Versicherung und Anwalt. Er kann Betroffene und ihre Angehörigen individuell beraten und für die Genesung wertvolle Unterstützung bieten. Er kann Maßnahmen vorschlagen, für die sich kein gesetzlicher Kostenträger findet und ist gleichzeitig verantwortlich, alle Maßnahmen qualitätsbewusst zu überwachen.  

Verschiedene öffentlich-rechtliche Träger, beispielsweise Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, gesetzliche Krankenkassen, Agentur für Arbeit, binden Reha-Berater ein. Der Unterschied zu diesen liegt bei einem privaten Rehabilitationsdienst in der Herangehensweise. Der private Rehabilitationsdienst arbeitet sehr stark personenbezogen. Deshalb wird der Mitarbeiter auch nicht Reha-Berater, sondern „Case Manager“ genannt. Seine Arbeitsweise orientiert sich am Einzelfall, ist also sehr individuell. Natürlich arbeiten die privaten Rehabilitationsdienste mit den öffentlich-rechtlichen Trägern zum Wohle der Unfallopfer zusammen: Im Dialog mit allen Beteiligten (Verletzte, Angehörige, Ärzte und Therapeuten, öffentlich-rechtliche Träger, Arbeitgeber) werden die notwendigen Schritte geklärt, geplant, umgesetzt, koordiniert und bewertet.  

Vorgeschlagen wird der private Rehabilitationsdienst meist von der Versicherung, die auch bei einer möglichen Mithaftung des Verletzten die Kosten für diesen in voller Höhe trägt, oder dem Anwalt des Verletzten. Wie die standardisierte Vorgehensweise im Case Management bei einem privaten Rehabilitationsdienst abläuft, sehen Sie in Abbildung 1.

Abb. 1, rehacare GmbH

 

In welchen Bereichen Sie ein Rehabilitationsdienst unterstützen kann, ist in Abbildung 2 dargestellt. 

Abb. 2, rehacare GmbH

 

Case Management gibt es seit fast 20 Jahren und ist bei Rechtsanwälten, Versicherern und auch Sozialversicherungsträgern anerkannt. Bevor Sie der Zusammenarbeit mit einemprivaten Rehabilitationsdienst zustimmen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt prüfen, ob:

  • der Rehabilitationsdienst von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht anerkannt ist,
  • eine Qualitätssicherung durch Zertifizierung vorliegt,
  • der Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet ist,
  • der Rehabilitationsdienst über die Spezialisten verfügt, die für Ihre Anforderungen notwendig sind,
  • der Rehabilitationsdienst personell und organisatorisch von Haftpflichtversicherern unabhängig ist und weisungsfrei und neutral agiert.  

Von besonderer Bedeutung ist, dass der private Rehabilitationsdienst sich an den „Code of Conduct des Reha-Managements“ hält, den Sie hier nachlesen können. Weitere Qualitätsaspekte sind zertifizierte Prozesse, um für Betroffene transparente und verlässliche Arbeit leisten zu können. Dies können Sie beispielsweise durch eine Prüfung des TÜV erkennen. So ist auf einen Blick klar, dass die Dienstleistung auf einem einheitlichen hohen Niveau stattfindet. Der verlässliche Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist ein weiteres Muss. Dazu gehört, Daten nur zum Zweck der Rehabilitation zu erheben, ebenso wie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Hier hilft Ihnen ein Blick in das Impressum der Webseite des Rehabilitationsdienstleisters. Die Erfüllung technischer Anforderungen, z.B. an den Emailverkehr, die Datensicherung, die sichere Aufbewahrung, Lagerung und die fachgerechte Entsorgung von Unterlagen gehört genauso dazu.Neben einer guten Organisationsstruktur sind Motivation, Qualifikation und ständige Fortbildung der Mitarbeiter tragende Säulen einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung.

Gerade nach traumatischen Kopfverletzungen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Rehabilitationsdienst auch über entsprechende Spezialisten, z.B. im Bereich Neuropsychologie, verfügt.

Autor: Stefan Lauer, Jurist, Geschäftsführer der rehacare GmbH