Förderkriterien der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystems

I.

Ziele und Aufgaben

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung hat sich neben der Information und Aufklärung über die Prävention von Schädel-Hirn-Verletzungen zum Ziel gesetzt, die Forschung und Wissenschaft im Bereich der Rehabilitation und die Einrichtungen zur Rehabilitation ZNS-Geschädigter materiell zu fördern.

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung hat für die kommenden Jahre den Kampf gegen die Langzeitfolgen von Schädelhirntraumen im Kindes- und Jugendalter als einen der Förderschwerpunkte identifiziert.

Die Stiftung fördert Projekte, die die Lebensqualität und die Heilungschancen von Menschen mit unfallbedingten Schädigungen des Gehirns verbessern oder im Rahmen der Prävention durch gezielte Aufklärungsarbeit über Unfallursachen und -risiken aufklären.

  • Neurorehabilitation nach kindlichem/jugendlichem Schädelhirntrauma und solchem im Erwachsenenalter
  • Longitudinale klinische und experimentelle Arbeiten bei kindlichem und jugendlichem Schädelhirntrauma
  • Schädelhirntrauma-interventionelle Ansätze zur Besserung der Lebensqualität und von Defiziten bei Kindern und Jugendlichen
  • Prävention von Unfällen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung erfüllt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke. Daher können Fördermittel nur an öffentlich-rechtliche Körperschaften, gemeinnützige Einrichtungen u. ä. vergeben werden und nicht an wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung finanziert sich nur aus Spenden, Fördermitgliedschaften, Bußgeldern und Erlösen aus Erbschaften sowie aus den Erträgen des Stiftungskapitals – andere Mittel stehen nicht zur Verfügung. Daher ist besonders der zielgerichtete, wirtschaftliche Einsatz der Fördermittel zu beachten. Insbesondere werden innovativ/modellhafte Ansätze – kliniknah und anwendungsbezogen – gefördert, die ohne die Anschubfinanzierung aus Spendenmitteln nicht realisiert werden könnten.

Wir fördern keine molekularen und tierexperimentellen Studien.

II.

Mittelvergabe

Anträge, die nicht mit unfallbedingten Verletzungen des zentralen Nervensystems in Verbindung stehen, Fortsetzungsvorhaben, die bisher von anderen Förderinstitutionen finanziert oder abgelehnt wurden, sind nicht förderungsfähig. Über die Anträge entscheidet der Vorstand auf Basis der Empfehlungen von Experten und unter Beachtung der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind zweckgebunden für die bewilligte Maßnahme. Der Antragsteller/die Antragstellerin (Projektleitung) verpflichtet sich, die Bewilligungsbedingungen, die mit der Mittelzusage übermittelt werden, anzuerkennen.

III.

Antragstellung

Es können Anträge eingereicht werden, die eine Maximalfördersumme in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreiten sollen, eine Mindestfördersumme ist nicht vorgesehen. Das Einreichen von Anträgen ist bis zum 1. März eines Jahres möglich.

Bei einer Beantragung einer Projektförderung sind alle nachfolgenden Fragen zu beantworten, um die Förderkriterien zu erfüllen.

  • Wird in dem Antrag eindeutig der Bezug zu unfallbedingten Schädigungen des Gehirns herausgestellt? Satzungsbedingt sind keine Förderanträge zu den Themenfeldern Schlaganfall, Subarachnoidalblutung oder angeborene ZNS-Fehlbildungen förderfähig.
  • Hat das Projekt einen innovativen – kliniknahen und anwendungsbezogenen – oder beispielgebenden Ansatz?
  • Ist die antragstellende Einrichtung/Institution als gemeinnützig anerkannt?
  • Existiert ein Finanzierungskonzept für das Projekt nach Ablauf der Förderung durch die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung?

Aktuelle Compliancevorgaben berücksichtigend werden die eingereichten Anträge von mindestens drei ausgewiesenen Experten begutachtet.

Unter Berücksichtigung der eingeholten Expertenempfehlungen und der zur Verfügung stehenden Mittel beschließt der Vorstand über die Förderung/Ablehnung der begutachteten Projekte. Selbstverständlich informieren wir Sie anschließend unverzüglich über diese Entscheidung.

Anträge können bis zum 31. August eines Jahres über unser Onlineformular gestellt werden.

Fortsetzungsanträge sind besonders zu begründen und unter Vorlage der bisher erreichten Ergebnisse vorzulegen, wobei eine

Gesamtförderdauer von maximal fünf Jahren nicht überschritten werden darf.

Die nachfolgenden Empfehlungen zur Antragsgliederung sind zu beachten:

1.Formale Angaben
1.1

Thema/Titel

präzise Kurzbeschreibung (nicht länger als zwei Textzeilen)

1.2

Institution/Einrichtung

kurze Beschreibung, Angabe der Rechtsform, Patientenaufkommen nach Alter und Schädigungsursache, spezielle Arbeits-/Forschungsgebiete.

1.3

Antragsteller/in (Projektleitung)

Vorname Name, Ort ergänzt um Angaben zur Position (z. B. Postdoktorand/in Professor) und Befristungen aller Antragstellenden.

1.4Kooperationspartner
1.5Antragszeitraum
1.6

zur Zeit laufende / beantragte Drittmittel

ZNS - Hannelore Kohl Stiftung

dritte Institutionen

2.Beschreibung des Vorhabens
2.1

Kurzfassung

Nicht länger als 20 Textzeilen, allgemein verständliche Darstellung, kurze Charakterisierung der Ziele. Dient als Exposé für die Entscheidungsgremien und soll auch dem Nichtspezialisten Einblick in das Thema geben.

2.2

Beschreibung des Vorhabens

Ziele und Arbeitsprogramm, voraussichtliche Gesamtdauer des Projekts, ausführliche Beschreibung des Vorhabens.

Zusätzlich bei Forschungsanträgen: Angabe eines detaillierten Arbeitsprogramms inkl. Darstellung der zeitlichen Planung, z.B. in Form von Meilensteinen; Arbeitsvoraussetzungen an der Einrichtung; bei Untersuchungen an Patienten sind grundsätzlich begründete Fallzahlenschätzungen vorzulegen (Power-Analyse); das statistische Vorgehen ist darzustellen.

2.3

Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten

Angabe des Projekthintergrundes und der qualifizierenden eigenen Vorarbeiten (Literaturverzeichnis, Publikationsverzeichnisse und Lebensläufe bitte als Anhang beifügen).

2.4

Erläuterungen zu den vorgesehenen Untersuchungen bei Versuchen an Menschen oder an vom Menschen entnommenem Material oder an Tieren

Angabe des Ethikvotums oder der zuständigen Behörde bei Anträgen auf Tierversuche

3.Aufstellung der beantragten Mittel
3.1

Personalmittel

Für jede Stelle eine kurze Aufgabenbeschreibung, Angabe der Dauer und der jährlichen Vergütung, bei Hilfskräften monatliche Stundenzahl und Vergütung.

3.2

Sachmittel

Der voraussichtliche Bedarf ist je Art anzugeben. Publikations- oder Reisekosten werden nur in Ausnahmefällen gewährt und nur dann, wenn sie sich durch ein von der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung gefördertes Vorhaben ergeben. Reisekosten können nur in begründeten Ausnahmefällen, z. B. als wissenschaftliche Begleitung, mitgefördert werden.

3.3

Investitionen

Baumaßnahmen werden grundsätzlich nicht gefördert. Gerätebeschaffungen müssen durch das Vorhaben begründet sein. Eine Beantragung von Grundausstattungen, für die die Einrichtung üblicherweise zuständig ist, wie z.B. Computer- und PC-Ausstattung, darf nicht vorgenommen werden. Alle beantragten Geräte sind ausführlich zu begründen und mit den erforderlichen technischen Spezifikationen sowie den Kosten in einer Übersicht aufzuführen. Angebote sind beizulegen.

3.4

Pauschalförderung

In Ausnahmefällen kann ein Projekt auch pauschal gefördert werden.

4.

Finanzierungsübersicht

Möglichst belegte Angaben über die Eigenbeteiligung, über beantragte bzw. bewilligte auf das Projekt bezogene Drittmittel unter Einbeziehung der hier beantragten Fördermittel.

5.

Modifizierungsmöglichkeiten

Prägnant die Konsequenzen aufführen, falls die gewünschten Mittel nicht in vollem Umfang bewilligt werden können oder der Förderzeitraum verringert werden sollte.

5.1

Stellungnahmen

Stellungnahme des Ärztlichen Direktors, ggf. der Ethikkommission, des Verwaltungsleiters, insbesondere, dass Folge- und Betriebskosten übernommen werden und ein Drittmittelkonto eingerichtet wird.

6.

Unterschrift

Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich unterschrieben eingereicht werden.

Mit seiner Unterschrift erkennt er die Bestimmungen dieser Förderkriterien an.

ZNS – Hannelore Kohl Stiftung
Oktober 2016