Bewilligungsbedingungen für die Förderpreisvergabe

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung vergibt im Jahr 2025 den Hannelore Kohl Förderpreis für eine herausragende Arbeit aus den klinischen oder experimentellen Neurowissenschaften. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und dient der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zugunsten von Menschen mit Schädelhirntrauma.

Der Förderpreis der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung wird alle zwei Jahre ausgelobt. Er ist mit 10.000 Euro dotiert und dient als Anreiz, die Heilungschancen von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen zu verbessern. Den Preisträgerinnen und Preisträgern bietet er die Chance, Aufmerksamkeit für ihre wissenschaftliche Arbeit zu erhalten und sich in der Forschungslandschaft zu vernetzen.

Voraussetzungen

Die Arbeiten dürfen bei der Einreichung nicht älter als 2 Jahre und weder anderweitig ausgezeichnet noch für einen Preis eingereicht worden sein. Eine Bewerbung ist bis zum vollendeten 35. Lebensjahr möglich. Die Arbeiten dürfen bei der Einreichung nicht älter als 2 Jahre (Datum der Publikation) und weder anderweitig schon ausgezeichnet noch für eine Preisvergabe eingereicht worden sein.

Originalarbeiten aus den Bereichen der klinischen und experimentellen Forschung zu folgenden Schwerpunktthemen werden berücksichtigt:

  1. Diagnostische und therapeutische Verfahren in der Neurorehabilitation Schädelhirnverletzter,
  2. Neuroplastizität als Grundlage der Erholung nach Hirnschädigung,
  3. Prävention von Schädelhirnverletzungen,
  4. Versorgungsforschung zur Lage von Menschen mit Schädelhirntraumen.

Es können dabei experimentelle und klinische Arbeiten gleichermaßen berücksichtigt werden.

Einzureichende Unterlagen

Die folgenden Dokumente sind online bei der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung einzureichen:

  • Publikationsbeschreibung mit Pulikationstitel (max. 160 Zeichen, Datum der Veröffentlichung,Zusammenfassung in deutscher Sprache (max. 3.000 Zeichen)
  • Bewerbungsschreiben*
  • Publikation (alle Buchbeiträge, Publikation, Dissertations- oder Habilitationsschrift, ggf. auch Buch)
  • Tabellarischer Lebenslauf (inkl. Publikationsverzeichnis)

Förderung

Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird für eine Publikation von hoher wissenschaftlicher Qualität als Auszeichnung für hervorragende Leistungen des wissenschaftlichen Nachwuchses (unter 35 Jahren bei Einreichung) vergeben.

Pflichten der Förderpreisnehmenden

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich die Förderpreisnehmenden

  • auf die Förderung durch die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung zu verweisen,
  • auf Wunsch der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung die Forschungsergebnisse zu präsentieren,
  • für die Berichte der Stiftung in den Sozialen Medien ist die Mitwirkung des Förderpreisnehmenden / der Förderpreisnehmerin erforderlich (z.B. laienverständliche Zusammenfassung desrForschungsergebnisse etc.).

Frist

Bewerbungsschluss ist der 30. November 2024. Über die Bewerbung entscheidet eine Jury, die sich aus den Gremien der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung zusammensetzt. Die Entscheidung erfolgt im März 2025. Der Förderpreis wird im Rahmen des Nachsorgekongresses in Dresden (10.-11.04.2025) feierlich verliehen.

Onlineantrag

Download Ausschreibung