Für jedes Projekt muss ein Projektantrag mit Angaben zu Zielen, zur geplanten Finanzierung und Laufzeit vorgelegt werden. Aus den eingehenden Projektanträgen sprechen die fach- und sachkundigen Gutachter Empfehlungen für den Vorstand der Stiftung aus.
Hat der Vorstand einem Projektantrag zugestimmt, wird die Fördersumme entsprechend bewilligt. Unabhängig von der Fördersumme ist der Projektnehmer verpflichtet, die Stiftung regelmäßig über den Verlauf des Projektes zu informieren.
Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht inklusive Abrechnung vorzulegen. Die Geschäftsführung, ehrenamtlich tätige Gremienmitglieder oder Gutachter besuchen die Projektnehmer vor Ort, um die Mittelverwendung zu prüfen. Die ordnungsgemäße Mittelvergabe wird jährlich durch ein von der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen testiert.
Gefördert werden Projekte im Bereich Diagnose, Therapie, zum Aufbau eines Netzes sach- und fachgerecht ausgestatteter Rehabilitationseinrichtungen, zur Entwicklung und Bewertung neuer Therapieverfahren sowie Projekte zur Aufklärung über Unfallrisiken.
- Onlineantrag
Eine Antragstellung ist ausschließlich digital möglich.
Die notwendigen Unterlagen können für das laufende Geschäftsjahr vom 1. Januar d. J. bis 31. August d. J. direkt in das elektronische Antragsformular hochgeladen werden. Vor dem Ausfüllen beachten Sie bitte unsere Förderkriterien und Bewilligungsbedingungen.
- Eingegangene Anträge werden erst nach dem 31. August d. J. begutachtet. Die Beratungen über die Ablehnung oder Bewilligung eines Projektantrages werden erst in der zweiten Dezemberhälfte d. J. abgeschlossen.
- Projektdatenbank
In der Projektdatenbank finden Sie Informationen, welche Projeke und Einrichtungen von der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung gefördert wurden.