Bewilligungsbedingungen für Doktorandenstipendien

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung fördert im Rahmen eines Stipendiums ein exzellentes Promotionsvorhaben auf dem Gebiet der Neurowissenschaften mit dem Schwerpunkt Schädelhirntrauma. Gefördert wird eine klinische, klinisch-experimentelle oder experimentelle Arbeit. Das Stipendium ist mit 10.000 Euro dotiert, die Förderlaufzeit beträgt zwölf Monate.

Voraussetzungen

Eine Bewerbung ist bis zum vollendeten 30. Lebensjahr möglich. Die Einschreibung an einer medizinischen Fakultät in Deutschland als Promotionsstudierende/r ist Voraussetzung. Idealerweise wurde mit der Dissertation bereits begonnen. Eine Förderung ist nur möglich, falls noch keine Förderung von anderer Seite erhalten wird.

Einzureichende Unterlagen

Die folgenden Dokumente sind online bei der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung einzureichen:

  • Kurzbeschreibung des Projekts unter Angabe der wesentlichen Ziele des Vorhabens (max. 1.200 Zeichen)
  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abiturzeugnis oder vergleichbares Dokument
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Studienleistungen (Notenübersicht)
  • Projektplan über max. 3 Seiten mit wissenschaftlichem Hintergrund, Vorarbeiten, Methoden, Hypothesen und Zeitplan sowie Infrastruktur der Einheit bzw. Beschreibung der Arbeitsgruppe
  • Empfehlungsschreiben des Betreuers

Förderung

Das Stipendium ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Förderlaufzeit beträgt zwölf Monate. Die Auszahlung erfolgt monatlich. Die Förderung kann ausnahmsweise aus familiären oder gesundheitlichen Gründen unterbrochen und später fortgesetzt werden.

Berichtspflichten

Nach sechs Monaten Förderlaufzeit ist ein kurzer Zwischenbericht mit Auskünften über den Fortschritt der Promotion und der Einhaltung des Zeitplans vorzulegen. Spätestens drei Monate nach Beendigung der Promotion sind ein Abschlussbericht und eine Kopie der Promotionsurkunde vorzulegen. Ferner ist der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung ein Exemplar der Dissertation digital und gedruckt zur Verfügung zu stellen.

Pflichten der Stipendiatin / des Stipendiaten

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiatin/der Stipendiat

  • die Arbeitskraft auf das Promotionsvorhaben zu konzentrieren,
  • bei Veröffentlichung auf die Förderung durch die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung zu verweisen,
  • auf Wunsch der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung die Ergebnisse zu präsentieren
  • für die Berichte der Stiftung in den Sozialen Medien ist die Mitwirkung des Stipendiaten / der Stipendiatin am Anfang und zum Abschluss des Projekts erforderlich (z.B. laienverständliche Zusammenfassung des Forschungsvorhabens, -ergebnisse etc.).

Beendigung der Förderung

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung kann die Stipendienvereinbarung mit der Stipendiatin/dem Stipendiaten aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

  • unrichtige Angaben oder Verschweigen von Angaben im Bewerbungsverfahren,
  • Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis,
  • Abbruch des wissenschaftlichen Vorhabens,
  • unzureichendes Bemühen um die Erreichung des Förderzwecks.

Frist

Bewerbungsschluss ist der 30. November 2024. Über die Bewerbung entscheidet eine Jury, die sich aus den Gremien der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung zusammensetzt. Die Entscheidung erfolgt im März 2025. Das Stipendium wird im Rahmen des Nachsorgekongresses in Dresden (10.-11.04.2025) feierlich verliehen. Der Beginn des Stipendiums ist für den 1. Juni 2025 vorgesehen.

Onlineantrag

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