Förderung von Projekten

Gemäß ihrem Satzungszweck fördert die Helma und Gerhard A. Hellmonds-Stiftung Maßnahmen zur Unterstützung von Komapatienten, Apallikern, Schwerstkranken und ihrer Angehörigen.

Um eine Förderung durch die Stiftung zu erhalten, können fortlaufend Anträge gestellt werden. Da die Verwaltung der Stiftung durch die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung erfolgt, gelten für Antragstellung und Bewilligung dieselben Kriterien wie bei der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.

Jeder Projektantrag muss detaillierte Angaben zu den Zielen, der geplanten Finanzierung und der Laufzeit des Projekts enthalten. Fachkundige Gutachterinnen und Gutachter sprechen nach Prüfung des Antrags gegenüber der Stiftung eine Empfehlung über die Förderung aus. Stimmt der Vorstand der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung sodann dem Projektantrag zu, wird die Fördersumme entsprechend bewilligt. Unabhängig von der Höhe der Fördersumme verpflichtet sich der Projektnehmer die Stiftung regelmäßig über den Verlauf des Projektes zu informieren.

Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht inklusive Abrechnung vorzulegen. Die Geschäftsführung, ehrenamtlich tätige Gremienmitglieder oder Gutachterinnen und Gutachter können die Projektnehmer vor Ort besuchen, um sich über den Fortgang des Projektes zu informieren. Die ordnungsgemäße Mittelvergabe wird jährlich durch ein von der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen testiert. 

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