Anträge: Projekte fördern

Jeder Projektantrag enthält detaillierte Angaben zu den Zielen, der geplanten Finanzierung und der Laufzeit. Fach- und sachkundige Gutachter sprechen nach Prüfen des Antrags gegenüber der Stiftung Empfehlungen aus.

Rechtsträger und Treuhänder der Pludra-Stiftung ist die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung. Es gelten daher dieselben Kriterien für das Prüfverfahren bei den Projektanträgen der Pludra-Stiftung wie bei der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.

Stimmt der Vorstand der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung einem Projektantrag zu, wird die Fördersumme entsprechend bewilligt. Unabhängig von der Höhe der Fördersumme verpflichtet sich der Projektnehmer die Stiftung regelmäßig über den Verlauf des Projektes zu informieren.

Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht inklusive Abrechnung vorzulegen. Die Geschäftsführung, ehrenamtlich tätige Gremienmitglieder oder Gutachter besuchen die Projektnehmer vor Ort, um die Mittelverwendung zu prüfen. Die ordnungsgemäße Mittelvergabe wird jährlich durch ein von der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen testiert.  

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Bereich Projektförderung: