Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung garantiert Ihren Spenderinnen und Spendern die satzungsgemäße, zuverlässige und sparsame Verwendung der anvertrauten Gelder. Wir haben uns eine strenge Selbstverpflichtung auferlegt, die wir auf dieser Internetseite und in unserem Geschäftsbericht veröffentlichen.
Unsere Jahresabschlussprüfung wird regelmäßig von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Geprüft werden unter anderem der wirtschaftliche Mitteleinsatz sowie die ordnungsgemäße Spendenverwendung. Der geprüfte Jahresabschluss samt seiner Erläuterungen wird im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Prüfung des Jahresabschlusses 2020
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2020 eine freiwillige Abschlussprüfung entsprechend § 317 HGB durchgeführt und am 30. Juni 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des geprüften Jahresabschlusses erteilt: Download Testat 2021 KPMG AG
Damit unterzieht sich die Stiftung freiwillig umfangreichen Prüfungen.
Ende 2014 hat sich die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency Deutschland e.V. angeschlossen. Ziel der Initiative ist es, bei gemeinnützigen Organisationen mehr Transparenz zu erreichen. Unsere Stiftung veröffentlicht die von der Initiative geforderten Angaben seit langem in ihrem Geschäftsbericht. Neu ist, dass wir die Informationen zusätzlich auf dieser Website in einer einheitlichen, komprimierten Form darstellen.
Die Stiftung Warentest und das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewerten unsere Transparenz sowie die Qualität unserer Leitung und Kontrolle mit einem Best-Urteil (Magazin Finanztest, Ausgabe 11/2014).
Wir sind Mitglied im Dachverband der freien gemeinnützigen Einrichtungen DER PARITÄTISCHE, einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Unter seinem Dach haben sich Organisationen zusammengeschlossen, um Sozialarbeit zum Wohle der Gesellschaft und des einzelnen Menschen zu leisten.