Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency Deutschland e.V. angeschlossen. Ziel der Initiative ist es, bei gemeinnützigen Organisationen mehr Transparenz zu erreichen.
Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung veröffentlichen wir nachfolgend zehn grundlegende Informationen, die Ihnen einen kompakten Überblick zu unseren Zielen, der Mittelherkunft und -verwendung und den Entscheidungsstrukturen der Stiftung ermöglichen.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
ZNS – Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystems
Fontainengraben 148
53123 Bonn
Gründungsjahr: 1983
(als KURATORIUM ZNS e.V. für Unfallopfer mit Schädigungen des Zentralen Nervensystems). 2005 Zusammenführung des Vereins KURATORIUM ZNS und der rechtlich unselbständigen Hannelore Kohl-Stiftung unter den neuen Namen „ZNS – Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystems“.
2. Satzung
Satzung der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung
3. Freistellungsbescheid
Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung ist wegen Förderung folgender begünstigter Zwecke:
- § 53 AO Mildtätige Zwecke,
- § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO Förderung von Wissenschaft und Forschung,
- § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO Förderung des Wohlfahrtswesens,
- § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO Förderung der Unfallverhütung
nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bonn Außenstadt, StNr. 206/5891/1128, vom 20.08.2019 für den Veranlagungszeitraum 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Download Anlage 1 zum Bescheid für 2017 über Körperschaftsteuer der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung
4. Name und Funktion von Entscheidungsträger
Organe der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung:
Die Mitglieder der Gremien arbeiten ehrenamtlich und erhalten von der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung lediglich die Reisekosten erstattet.
5. Tätigkeitsbericht
Geschäftsberichte der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung
6. Personalstruktur ZNS – Hannelore Kohl Stiftung (inklusive EUTB ZNS – Hannelore Kohl Stiftung)
Stand: September 2019
13 hauptamtlich Beschäftigte auf 4 Vollzeit- und 9 Teilzeitstellen (entspricht einem Vollzeitäquivalent von 9,51 Stellen).
77 % der Beschäftigten sind Frauen, 23 % Männer.
Es werden keine Freiwilligen aus dem Bundesfreiwilligendienst oder dem Freiwilligen Sozialen Jahr eingesetzt.
Die Mitglieder der Gremien und die Botschafter der Stiftung sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.
Im Rahmen der EUTB ZNS – Hannelore Kohl Stiftung arbeiten zwei Mitarbeiterinnen auf ehrenamtlicher Basis als Peer-Beraterinnen.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Geschäftsberichte – siehe Kapitel: ZAHLEN & FAKTEN
8. Angaben zur Mittelverwendung
Geschäftsberichte – siehe Kapitel: ZAHLEN & FAKTEN
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die Stiftung ist 100%ige Gesellschafterin der ZNS Akademie der Hannelore Kohl Stiftung gGmbH.
Darüber hinaus besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten und dementsprechend auch keine Beteiligungen an Unternehmen und Organisationen.
10. Zuwendungen, die mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen
Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung finanziert ihre Arbeit größtenteils aus Spenden, Bußgeldern, Erbschaften und Erträgen des Stiftungskapitals. Öffentliche Mittel werden zur Finanzierung des Beratungsangebotes der EUTB ZNS – Hannelore Kohl Stiftung in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Einzelzuwendungen zu verzeichnen, die die Schwelle von 10 % der Gesamteinnahmen überschritten.
Stand: September 2019