Selbstverpflichtung
Im Interesse ihrer Spenderinnen und Spender hat sich die ZNS-Stiftung eine strenge Selbstverpflichtung auferlegt, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen. Die Jahresabschlüsse werden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhalten den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Damit unterzieht sich die ZNS-Stiftung freiwillig umfangreichen Prüfungen.
Die Selbstverpflichtung der ZNS-Stiftung umfasst:
- die ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen
- die Prüfung der Rechnungslegung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer
- die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und seiner Erläuterungen
- die Einhaltung der steuerlichen Grundsätze für gemeinnützige Organisationen mit Nachprüfbarkeit der Mittelherkunft und -verwendung
- die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben
- die Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Einsatz der Spendengelder
- den Nachweis im Rechnungswesen über Erhalt und Verwendung zweckgebundener Spenden
- den Verzicht auf Spenden- oder sonstige Einnahmen-Werbung auf Provisionsbasis, mit Erfolgsprämien oder Erfolgsbeteiligungen
- die Wahrung der Würde des Menschen bei Werbemaßnahmen
- die Beachtung von Sperrvermerken und Wünschen der Spender bei Zusendung von Informationsmaterialien und Werbebriefen
- die Ablehnung von Einflussnahme auf die Entscheidung zur Spende
- den ethischen Umgang mit Spenden
- die Berücksichtigung von Spenderwünschen hinsichtlich der Zweckbindung von Zuwendungen
- die Mitgliedschaft im Dachverband der freien gemeinnützigen Einrichtungen DER PARITÄTISCHE.
- die Teilnahme an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Die Website der ZNS-Stiftung wird kontinuierlich aktualisiert, so dass sich jeder Interessierte über aktuelle Hilfeprojekte und -maßnahmen sowie Veranstaltungen informieren kann.