Selbstverpflichtung

Im Interesse ihrer Spenderinnen und Spender hat sich die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung eine strenge Selbstverpflichtung auferlegt, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen. Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

Damit unterzieht sich die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung freiwillig umfangreichen Prüfungen.

Die Selbstverpflichtung der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung umfasst:

  • die ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen
  • die Prüfung der Rechnungslegung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer
  • die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und seiner Erläuterungen
  • die Einhaltung der steuerlichen Grundsätze für gemeinnützige Organisationen mit Nachprüfbarkeit der Mittelherkunft und -verwendung
  • die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • die Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Einsatz der Spendengelder
  • den Nachweis im Rechnungswesen über Erhalt und Verwendung zweckgebundener Spenden
  • den Verzicht auf Spenden- oder sonstige Einnahmen-Werbung auf Provisionsbasis, mit Erfolgsprämien oder Erfolgsbeteiligungen
  • die Wahrung der Würde des Menschen bei Werbemaßnahmen
  • die Beachtung von Sperrvermerken und Wünschen der Spender bei Zusendung von Informationsmaterialien und Werbebriefen
  • die Ablehnung von Einflussnahme auf die Entscheidung zur Spende
  • den ethischen Umgang mit Spenden
  • die Berücksichtigung von Spenderwünschen hinsichtlich der Zweckbindung von Zuwendungen
  • die Mitgliedschaft im Dachverband der freien gemeinnützigen Einrichtungen DER PARITÄTISCHE.
  • die Teilnahme an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Die Website der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung wird kontinuierlich aktualisiert, so dass sich jeder Interessierte über aktuelle Hilfeprojekte und -maßnahmen sowie Veranstaltungen informieren kann.