Selbstverpflichtung

Im Interesse ihrer Spenderinnen und Spender hat sich die ZNS-Stiftung eine strenge Selbstverpflichtung auferlegt, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen. Die Jahresabschlüsse werden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhalten den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Damit unterzieht sich die ZNS-Stiftung freiwillig umfangreichen Prüfungen.

Die Selbstverpflichtung der ZNS-Stiftung umfasst:

  • die ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen
  • die Prüfung der Rechnungslegung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer
  • die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und seiner Erläuterungen
  • die Einhaltung der steuerlichen Grundsätze für gemeinnützige Organisationen mit Nachprüfbarkeit der Mittelherkunft und -verwendung
  • die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • die Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Einsatz der Spendengelder
  • den Nachweis im Rechnungswesen über Erhalt und Verwendung zweckgebundener Spenden
  • den Verzicht auf Spenden- oder sonstige Einnahmen-Werbung auf Provisionsbasis, mit Erfolgsprämien oder Erfolgsbeteiligungen
  • die Wahrung der Würde des Menschen bei Werbemaßnahmen
  • die Beachtung von Sperrvermerken und Wünschen der Spender bei Zusendung von Informationsmaterialien und Werbebriefen
  • die Ablehnung von Einflussnahme auf die Entscheidung zur Spende
  • den ethischen Umgang mit Spenden
  • die Berücksichtigung von Spenderwünschen hinsichtlich der Zweckbindung von Zuwendungen
  • die Mitgliedschaft im Dachverband der freien gemeinnützigen Einrichtungen DER PARITÄTISCHE.
  • die Teilnahme an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Die Website der ZNS-Stiftung wird kontinuierlich aktualisiert, so dass sich jeder Interessierte über aktuelle Hilfeprojekte und -maßnahmen sowie Veranstaltungen informieren kann.